Auszug aus "Landgestützter Verwundetentransport" aus: Europäische Sicherheit und Technik, 7/2014
[...] Sekundärtransport ist der Transport von einer Behandlungseinrichtung in eine andere Behandlungseinrichtung. Hierunter fällt auch der entlastende Verwundetentransport. Dabei werden primär versorgte, transportfähige Verwundete, deren Zustand nicht akut lebensbedrohlich ist, aus einer Sanitätseinrichtung in eine andere verlegt, in der die weiterführende Behandlung erfolgen soll. Dies wird u.a. bei beabsichtigter Verlegung von Verwundeten und Kranken oder bei Überbelegung einer Sanitätseinrichtung, z.B. nach einem Massenanfall von Verwundeten notwendig.
Der entlastende Verwundetentransport zwischen zwei Behandlungseinrichtungen soll zukünftig (ab 2016) auch durch einen geschützten Verwundetentransportcontainer (gVTC) auf einem geschützten Lastkraftwagen sichergestellt werden. Bei diesem System handelt es sich um einen 20 Fuß Container mit einer Gesamtmasse von maximal 14 t, der kompatibel mit dem bereits eingeführten Trägerfahrzeug Lkw Multi A4 FSA ist. Der gVTC erfüllt die Schutzanforderungen Klasse 3 zum ballistischen Schutz und Klasse 3a zum Minenschutz. Zum Schutz vor ABC-Kampfstoffen wird der Container mit einer ABC-Schutzbelüftungsanlage ausgestattet. Das System kann in Abhängigkeit vom Einsatzszenario in zwei Konfigurationen betreiben werden:
Low Care
Dabei können bis zu acht VuK (je vier liegend und sitzend sowie zwei Soldaten als sanitätsdienstliches Begleitpersonal) transportiert werden. Bis zu vier nicht beatmungspflichtige Patienten können hierbei über einen Zeitraum von bis zu acht Stunden mit Sauerstoff versorgt werden. Gleichzeitig bestehen u.a. Möglichkeiten zur Schockbehandlung, Prävention vor Wärmeverlusten, Absaugung der Atemwege, elektrischen Defibrillation sowie Ruhigstellung von Becken- und Wirbelsäulenverletzungen.
Intermediate Care
Hierbei können bis zu sechs VuK liegend und zwei Soldaten als sanitätsdienstliches Begleitpersonal transportiert werden. Die Konfiguration bietet u.a. die Möglichkeit zwei beatmungs- und überwachungspflichtige Patienten während der gesamten Transportdauer (bis zu acht Stunden) zu beatmen, sämtlichen Patienten Arzneimittel in Form von programmgesteuerten Infusionen und Injektionen zuzuführen, Vitalfunktionen und die Sauerstoffsättigung des Blutes zu überwachen, Intubationen vorzunehmen und bestimmte Blutwerte innerhalb kurzer Zeit zu bestimmen.
Die Beschuss- und Ansprengversuche des gVTC wurden 2013 erfolgreich beendet. Eine Truppenerprobung soll im März 2014 beginnen. Für die Bundeswehr sollen mindestens zwölf gVTC beschafft werden. Mit der Beschaffung des gVTC besteht in Zukunft die Möglichkeit den geschützten Sekundärtransport durchzuführen, ohne dass dabei in Jedem Fall auf Fahrzeuge zurückgegriffen werden muss, deren Hauptaufgabe der Primärtransport ist. Der gVTC führt also zu einer Entlastung der Primärtransportmittel.
Autor: Autorenteam Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr, Abt. X