• Der Schutz

    macht den Unterschied

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CODE OF CONDUCT

Unser Verhaltenskodex.

Mit dem DREHTAINER-Verhaltenskodex bekennt sich die DREHTAINER GmbH Geschäftsleitung ausdrücklich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Kontext ihrer unternehmerischen Tätigkeiten. Wir übernehmen täglich Verantwortung für die Prozesse in unserem Unternehmen, für unsere Produkte, für unsere Geschäftsbeziehungen, für unsere Mitarbeitenden, sowie für Umwelt und Gesellschaft.

1. Diskriminierung als Tabu und fairer Umgang aller Mitarbeitenden untereinander

Wir tolerieren keine Diskriminierung, Mobbing, jegliche Art von Rassismus oder sexuelle Belästigung. Ein respektvoller, fairer und sachlicher Umgang unter allen Mitarbeitenden ist unser oberstes Gebot. Jeder Mitarbeitende ist dazu verpflichtet, die persönliche Würde anderer zu achten.

2. Chancengleichheit für alle Mitarbeitende

Gleichberechtigung und gleiche Wertschätzung für alle, sind für uns wichtige Grundwerte. Jeder Mitarbeitende erhält dieselben beruflichen Aufstiegs- bzw. Entwicklungschancen und wird nicht aufgrund seines Geschlechts, seiner sozialen Herkunft, seiner Religion, seiner Nationalität, seines Alters oder einer Behinderung benachteiligt.

3. Vermeidung von Interessenkonflikten

Wir verpflichten uns, berufliche und private Interessen strikt zu trennen. Wir treffen Entscheidungen ausschließlich im Sinne sowie zum Wohle des Unternehmens. Die Nutzung privater Vorteile aus Geschäftsbeziehungen ist untersagt.

4. Beachtung Arbeitssicherheitsstandards

Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden hat für uns oberste Priorität. Daher verpflichten wir uns dazu, die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Arbeitssicherheit sowie zur Unfallverhütung einzuhalten. Wir melden mögliche Unfallquellen unverzüglich unserem jeweiligen Vorgesetzten oder beseitigen sie nach Möglichkeit umgehend selbst.

5. Umwelt- und Klimaschutz

Wir handeln nachhaltig und umweltbewusst und tragen selbst in unserem Arbeitsbereich dafür Sorge, dass die geltenden Gesetze, interne Richtlinien sowie Vorschriften zum Umweltschutz eingehalten werden.

Jeder Mitarbeitende trägt dabei Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und durch sein individuelles Verhalten zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen.

6. Verbrauch und Umgang mit Rohstoffen

Bei dem Einsatz und Verbrauch von Rohstoffen während der Produktion und der Erzeugung wird eine Reduzierung bzw. Vermeidung angestrebt. Wir achten auf strikte Mülltrennung um eine umweltgerechte Entsorgung bis hin zum Recycling unseres Abfalls zu ermöglichen.

7. Sorgsamer Umgang mit Betriebseigentum

Wir gehen sorgfältig und sparsam mit Betriebseigentum um. Betriebsmittel oder -einrichtungen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend und nicht in unzulässiger Weise zu privaten Zwecken missbraucht werden.

8. Verbot von Korruption und Bestechung

Wir tolerieren weder Korruption noch unterstützen wir Bestechung. Zudem hat jeder Mitarbeitende die Vorschriften und Gesetze gegen Geldwäsche zu beachten. Sämtliche Verdachtsfälle die auf ein Zuwiderhandeln hinweisen, sind unverzüglich dem jeweiligen Vorgesetzten zu melden.

9. Umgang mit Zuwendungen von Dritten

Wir lehnen Zuwendungen von Dritten strikt ab, sofern sie mit einer konkreten Gegenleistung verbunden sind oder als Versuch einer Beeinflussung verstanden werden könnten. Unabhängig davon sind sämtliche Zuwendungen von Dritten abzulehnen, sofern sie gegen interne Richtlinien oder Gesetze verstoßen. Zuwendungen, wie Einladungen oder Geschenke, dürfen generell nur angenommen werden, wenn sie sich in angemessenem Rahmen bewegen und mit o.g. Richtlinien konform sind.

10. Schweigepflicht über Unternehmens- und Geschäftsdaten

Wir verpflichten uns zu absoluter Verschwiegenheit über Unternehmens- und Geschäftsdaten, selbst über das Arbeitsverhältnis hinaus. Unternehmensinterne Daten dürfen weder zur Nutzung eigener Interessen benutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Vertraulichkeit gilt gleichermaßen für Informationen, die wir von unseren Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern erhalten.

 

 

LIEFERANTEN-CODE OF CONDUCT

Der Verhaltenskodex unserer Lieferanten.

Unser Lieferanten-Code of Conduct soll unseren Lieferanten und Geschäftspartnern Orientierungshinweise geben, um unerwünschte Handlungen zu vermeiden. Damit wollen wir eine nachhaltige Beschaffung unter Einhaltung von sozialen und ökologischen Mindestanforderungen über die ganze Lieferantenkette der DREHTAINER GmbH sicherstellen. DREHTAINER schätzt die guten Beziehungen zu seinen Lieferanten und Geschäftspartnern und erwartet, dass sie die Grundsätze des vorliegenden DREHTAINER-Lieferanten Code of Conduct einhalten und unterstützen.

Wir orientieren uns am United Nations Global Compact (UNGC) und dessen Ziele in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Klima sowie Geschäftsethik. Wir erwarten außerdem die Einhaltung der grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, sowie der geltenden nationalen und lokalen Gesetze und Vorschriften.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Sicherheit und die Gesundheit aller Beschäftigten sind für die DREHTAINER GmbH ein hohes Gut. Somit ist es für uns selbstverständlich, dass wir auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern erwarten, dass sie sich um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden sorgen und sicherstellen, dass erforderliche Schulungen durchgeführt wurden, bevor Arbeitsaktivitäten begonnen werden. Unsere Geschäftspartner müssen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten fördern und sich an die Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz halten, um so das Risiko von Unfällen zu verringern.

Menschenrechte

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie international anerkannte Menschenrechte und Arbeitsbedingungen respektieren. DREHTAINER und seine Geschäftspartner sprechen sich gegen jede Form der Diskriminierung aus. Geschäftspartner müssen die Menschenrechtsprinzipien des UN Global Compact (Prinzipien 1 und 2) und die Arbeitsprinzipien des UN Global Compact (Prinzipien 3, 4, 5 und 6) unterstützen und respektieren.

Umweltschutz

Die DREHTAINER GmbH arbeitet daran, seine Umweltauswirkungen kontinuierlich zu bewerten und zu reduzieren. Unser Ziel ist es, Umweltschäden zu vermeiden und unseren Energie- und Ressourcenverbrauch zu minimieren. Unsere Lieferanten und Geschäftspartner müssen alle Umweltgesetze und -vorschriften einhalten, die für den Arbeitsplatz, die hergestellten Produkte und die Herstellungsmethoden gelten.

Darüber hinaus dürfen Lieferanten keine Materialien verwenden, die als schädlich für die Umwelt angesehen werden. Der Lieferant muss die Umweltprinzipien des UN Global Compact (Prinzipien 7, 8 und 9) respektieren und unterstützen.
Darüber hinaus erwarten wir, dass der Lieferant alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften für Konfliktmineralien einhält und sicherstellt, dass Konfliktmaterialien (einschließlich Zinn, Wolfram, Tantal und Gold), die in die von ihnen hergestellten Produkte weder direkt noch indirekt bewaffnete Gruppen finanzieren oder begünstigen, die schwere Menschenrechte verletzen.

Wir begrüßen es, wenn unsere Geschäftspartner ein geeignetes Umweltmanagementsystem einrichten und aufrechterhalten (z.B. in Übereinstimmung mit ISO 14001 oder einem nationalen Äquivalent).

Geschäftsethik

Anti-Korruption und Anti-Bestechung
Der Lieferant darf sich an keiner Form von Korruption, Erpressung, Unterschlagung oder Bestechung beteiligen oder diese tolerieren. Alle anwendbaren Antikorruptions- und Anti­Bestechungsvorschriften sind einzuhalten, einschließlich des Grundsatzes 10, (Anti-Korruption) des UN Global Compact. Der Lieferant darf keine Vorteile oder andere rechtswidrige Anreize anbieten oder annehmen, um einen ungerechtfertigten oder unangemessenen Vorteil zu erlangen.

Geschenke und Gefälligkeiten
Um unerwünschte Interessenkonflikte zu vermeiden, darf der Lieferant den Mitarbeitenden von DREHTAINER keine Geschenke, Gefälligkeiten, Dienstleistungen oder unangemessene Einladungen anbieten. Das Anbieten eines Geschenks in Form einer Geldzahlung ist unter keinen Umständen gestattet.

Bekämpfung von Geldwäsche
Unsere Lieferanten und Geschäftspartner müssen alle ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche ausführen.

Fairer Wettbewerb
Die DREHTAINER GmbH unterstützt die Regeln zum Schutz des freien Marktes und des offenen Wettbewerbs. Wir erwarten auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern seine Geschäfte in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Wettbewerbs- und Kartellgesetzen auszuführen.

Datenschutz und Informationssicherheit

Unsere Lieferanten und Geschäftspartner müssen vertrauliche und andere firmeneigene Information, die sie im laufe der Geschäftsbeziehung mit uns erhalten, absolut vertraulich behandeln und schützen. Sensible Informationen jeglicher Art dürfen weder für die Verfolgung eigener Interessen genutzt, noch Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden. Auch wir sichern diese Vertraulichkeit in gleichem Maße unseren Geschäftspartner zu und schützen Informationen, die wir von diesen erhalten. Die Sicherheit der Daten und deren Verarbeitung unterstützen wir durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen. Unsere Lieferanten und Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass alle Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679), verarbeitet werden.

Meldung von Verstößen und Kooperationspflicht

Lieferanten und Geschäftspartner der DREHTAINER GmbH sind verpflichtet, eigene Verstöße und/oder Verstöße Dritter gegen diesen Code of Conduct an die DREHTAINER GmbH zu melden, vorbehaltslos zu kooperieren und aktiv aufzuklären. Kommen diese im Verdachtsfall ihrer Aufklärungs- und Kooperationsverpflichtung nicht ausreichend nach, kann DREHTAINER die Geschäftsbeziehung auf Grundlage der bestehenden vertraglichen oder gesetzlichen Rechte mit sofortiger Wirkung beenden. DREHTAINER behält sich im Falle eines Verstoßes gegen diesen Code of Conduct weitere rechtliche Schritte vor, insbesondere die von Schadensersatzforderungen.

Einhaltung der Grundsätze dieses Code of Conduct in der Lieferkette

Die Lieferanten und Geschäftspartner der DREHTAINER GmbH sind verpflichtet, die Einhaltung der in diesem Code of Conduct niedergelegten Grundsätze auch bei ihren eigenen Lieferanten und Geschäftspartnern durchzusetzen.